Mütter-Streit um Spielzeug eskaliert
31-Jähriger wurde für seine Art, eine Meinungsverschiedenheit zu regeln, zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt / Vielfach vorbestraft.
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BAD SÄCKINGEN. Ein 31-jähriger Arbeitsloser wurde vom Amtsgericht Bad Säckingen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er hatte im Bad Säckinger Freibad einem Badegast mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Unter Einbeziehung eines Urteils vom Februar dieses Jahres wegen Sachbeschädigung verhängte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten. Wegen vielfacher Vorstrafen ...