Mit mehreren E-Mails vor Gericht

"Bund gegen Anpassung" geht gegen einen Schüler vor, der sich bei "Linksruck" engagiert und Plakate beschädigt haben soll.  

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Kann E-Mail, also ein elektronischer Brief, vor Gericht als Beweismittel verwendet werden? Diese nicht ganz einfache Frage hatte ein Zivilrichter des Freiburger Amtsgerichts am gestrigen Mittwoch in einem Verfahren gegen einen 17-jährigen Schüler zu klären. Dahinter steckt auch ein seit längerem schwelender Streit zwischen "Linksruck" und dem "Bund gegen Anpassung".

Antragsteller war der Freiburger Ahriman-Verlag, der unter anderem eine Zeitschrift der Organisation "Bund gegen Anpassung" (BgA) verlegt. Der Verlag wollte per einstweiliger Verfügung sicherstellen, ...

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