Mildes Urteil für das Pflanzen von Haschisch

Gericht: Günstige Prognose.  

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LAHR/OFFENBURG. Die sechste kleine Strafkammer des Landgerichts Offenburg sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass ein derzeit arbeitsloser Binnenschiffer und Schreiner im Jahr 2002 ganze 93 Pflanzen zur Haschischgewinnung angebaut hatte und verurteilte ihn wegen Besitzes "nicht geringer Mengen" Rauschgifts zu einem Jahr auf Bewährung und 75 Arbeitsstunden im sozialen Bereich. Außerdem muss der Mann die Gerichtskosten tragen.

Der 56 Jahre alte Kinzigtäler hatte dem Gericht zufolge im Gewann Specht in der Vorbergzone zwischen Lahr und Friesenheim im großen Stil Cannabispflanzen angebaut.
Das Berufungsverfahren - im Oktober ...

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