Zivilcourage
Messerangriff auf vierjähriges Mädchen in Wangen: Mutiger Helfer ausgezeichnet
Ein Albtraum: Ein Mädchen wird in einem Supermarkt mit einem Messer attackiert. Ein Mann greift ein – und wird dafür nun gewürdigt.
dpa
Di, 21. Jan 2025, 20:20 Uhr
Südwest
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Er alarmierte nicht nur die Polizei, er entwaffnete den Täter auch und verfolgte ihn noch: Für sein mutiges Einschreiten nach einer Messerattacke auf ein Mädchen in einem Supermarkt in Wangen im Allgäu ist der Lehrer Tobias Schneller mit der Rettungsmedaille des Landes ausgezeichnet worden. Innenminister Thomas Strobl (CDU) überreichte die Medaille an den 53-Jährigen.
"Tobias Schneller hat in höchster Gefahr ohne zu zögern und mutig eingegriffen, dem Täter sogar das Messer abgenommen und damit mit großer Wahrscheinlichkeit Menschenleben gerettet – und das ohne Rücksicht auf seine eigene Sicherheit, seine Gesundheit, möglicherweise sein Leben", betonte Strobl. Dass der 53-Jährige in einer so unübersichtlichen Lage noch ein solches Maß an Fassung und gleichzeitiger Entschlossenheit aufgebracht habe, sei schlicht bemerkenswert.
Schneller selbst hält es für naheliegend, in einer Notsituation zu handeln, das Handy zu zücken und den Notruf zu wählen. "Jeder kann Leben retten", sagte er nach der Verleihung. Für ihn sei damals im Supermarkt alles sehr schnell gegangen, er habe einfach schnell reagiert. Dennoch habe er Glück gehabt, bei seinem Eingreifen nicht selbst verletzt worden zu sein. "Ich sage immer, eine Schar von Schutzengeln stand hinter mir."
Täter und Opfer kannten sich nicht
Ein 35-jähriger Syrer mit niederländischem Pass hatte ein vierjähriges Mädchen im April vergangenen Jahres mit einem Messer in einem Supermarkt angegriffen und schwer verletzt. Die Vierjährige war mit ihrer Mutter unterwegs. Eine Notoperation hat dem Mädchen das Leben gerettet. Täter und Opfer kannten sich nicht. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Das Landgericht Ravensburg hatte im Oktober die dauerhafte Unterbringung des 35-Jährigen in der Psychiatrie angeordnet. Aufgrund seiner Krankheit sei er schuldunfähig. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mann hatte den Angriff auf das Mädchen im Prozess gestanden und gesagt, er habe auf eine "göttliche Eingebung" hin gehandelt.
Laut Innenministerium hatte Schneller den Täter verfolgt und der Polizei per Notruf dessen Aufenthaltsort mitgeteilt. Die Polizei habe den Täter nur wenig später festnehmen können.