Der Gemeinderat von St. Märgen spricht sich einstimmig für die Offenlage des Bebauungsplans "Kirchenacker" am südlichen Ortsrand aus. So kann die Öffentlichkeit innerhalb von vier Wochen Stellung beziehen.
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Schon einmal stand man in St. Märgen kurz vor dieser Entscheidung. Doch das damals nach § 13 b des Baugesetzbuchs, angewandte beschleunigte Genehmigungsverfahren ohne Umweltprüfung wurde vom Bundesverwaltungsgericht gekippt, da es mit dem EU-Recht nicht vereinbar sei.
"Aufgrund des ...