Mehr Teilhabe kommt den Kreis teuer
Die Folgen des Bundesteilhabegesetzes sind noch kaum zu fassen, mehr Aufwand, Personal und damit höhere Kosten aber absehbar.
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LÖRRACH. Seit Jahresbeginn ist die zweite von vier Reformstufen des neuen Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Dessen Ziel ist klar: Menschen mit Behinderung sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen und besser am Arbeitsleben teilhaben können. Unter anderem durch einen Systemwechsel: Die Eingliederungshilfe wird aus der Sozialhilfe herausgenommen und ein eigenes entsprechendes Leistungsrecht im SGB IX begründet. Welche konkreten Folgen hat dies für den Landkreis?
Anhand einer Präsentation mit mehr als 20 Folien bemühte sich Hugo Mehlin, auf Antrag der CDU-Fraktion im Sozialausschuss etwa Licht ins Dunkel zu bringen. Das Fazit des Fachbereichsleiters Soziales fiel allerdings einigermaßen ernüchternd aus. Seit seinem ersten Überblick im Gremium ...