Masern-Impfpflicht verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Das Bundesverfassungsgericht billigt die Impfpflicht gegen Masern in Kitas und Schulen endgültig - und lehnt mehrere Beschwerden ab. Der Schutz vulnerabler Menschen geht vor.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt. Die Impfpflicht und das damit verbundene Verbot einer Betreuung im Fall der Verweigerung sei zum Schutz der Bevölkerung vor der ansteckenden Viruskrankheit "im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich", erklärte das Gericht in seinem am ...