Kurtaxe: Keine Ausnahme für Schwerbehinderte

Personen mit Behindertenausweis dürfen einen Rabatt auf die Tourismusabgabe geltend machen – aber nicht, wenn sie im Camper reisen.  

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Der Wohnmobil-Stellplatz in Bad Säckingen   | Foto: Martin Herceg
Der Wohnmobil-Stellplatz in Bad Säckingen Foto: Martin Herceg
. Wer in Bad Säckingen Urlaub macht, zahlt die in Kurorten und Heilstätten übliche Kurtaxe als Zuschlag für Übernachtungen. Nun wird Personen diese Tourismusabgabe um 50 Prozent ermäßigt, wenn sie ...

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