Gastronomie
Kinderteller für alle? Die Entscheidung trifft der Wirt
Einige Restaurants bieten spezielle Kinder- oder Seniorengerichte an. Wenig Essen für wenig Geld – ist es da nicht egal, ob es ein kleiner oder großer Mensch isst? Aus Sicht des Wirts nicht immer.
dpa
Fr, 4. Apr 2025, 13:53 Uhr
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Rechtsanwalt Oliver Allesch stellt klar: Es liegt im Ermessen des Wirts zu entscheiden, wer einen Kinderteller bekommt und wer nicht. Auch, wenn in der Karte keine Altersbegrenzung für die Gerichte angegeben ist. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, auf den sich Gäste berufen könnten. Dasselbe gilt übrigens für Menüs oder Gerichte, die eigens Seniorinnen und Senioren vorbehalten sind. Wer die Kriterien des Wirts nicht erfüllt, geht unter Umständen leer aus.
Denn ob Wirte jemanden bedienen oder nicht, obliegt ganz ihnen - eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Rechtlich falle die Bestellsituation unter die Privatautonomie: "Der eine macht ein Angebot, der andere nimmt es an oder eben nicht", so Allesch. Der Kunde bietet etwa an, ein Kindergericht zu kaufen, der Wirt stimmt zu oder lehnt es ab. Können sich die beiden Seiten nicht einigen, kommt juristisch gesehen kein Vertrag zustande.
Kinderteller für Erwachsene kann für Wirt unwirtschaftlich seinDoch warum sollte der Wirt überhaupt etwas dagegen haben, dass eine erwachsene Person ein Kindergericht bestellt - oder eine Person mittleren Alters eine Seniorenportion? Rechtsanwalt Allesch vermutet betriebswirtschaftliche Gründe. Die Plätze im Restaurant sind immerhin begrenzt. "Wenn nun zum Beispiel ein erwachsenes Paar kommt und den Platz einnimmt, aber nur einen Kinderteller isst, dann zahlen sie ja deutlich weniger", sagt Allesch. "Und das ist für den Wirt unwirtschaftlich." Gerade in Restaurants an Touristenhotspots spiele das eine Rolle.
Andererseits sei es ein Zeichen von Kundenservice, auf spezielle Wünsche einzugehen. Letztlich liegt die Entscheidung beim Wirt. Unter Umständen kommt der Kunde dann eben nicht wieder - das ist Allesch zufolge "reine Marktwirtschaft".