Kinder haften für ihre Eltern
Das Bundesverfassungsgericht verhandelte über den Unterhalt, den erwachsene Kinder ihren Müttern und Vätern schulden.
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KARLSRUHE. Unter welchen Voraussetzungen müssen erwachsene Kinder für Heim- und Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen? Darüber verhandelte gestern erstmals das Bundesverfassungsgericht. Zur Prüfung stand ein pfiffiges Modell des Bochumer Sozialamts, das auch den Gesetzgeber interessieren könnte.
Geklagt hatte eine heute 66-jährige Rentnerin, deren verstorbene Mutter vier Jahre lang in einem Pflegeheim gelebt hatte. Weil das Vermögen der Mutter nicht ausreichte, ...