Karlsruhe schützt Stolpes Ehre
Bundesverfassungsgericht urteilt: Der SPD-Politiker darf nicht ohne Einschränkungen mit der Stasi in Verbindung gebracht werden.
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KARLSRUHE. In seinen letzten Amtstagen ist Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) nochmal in die Schlagzeilen gerückt: Es darf künftig nicht mehr unrelativiert behauptet werden, Stolpe habe im Dienste der Stasi gestanden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil weist dabei weit über den konkreten Fall hinaus: Karlsruhe hat zugleich ein neues Grundsatzurteil zum Ehrenschutz im Meinungsstreit gefällt.
Gestritten wurde um eine im Jahr 1996 im ZDF gemachte Aussage des Berliner CDU-Politikers Uwe Lehmann-Brauns. Dieser sagte, es sei eine "Tatsache", dass Stolpe "über 20 Jahre im Dienst der Staatssicherheit tätig" war. Der CDU-Abgeordnete plädierte ...