Jede Menge Anteilnahme, aber keine Hilfe für das KZ-Opfer
Wie Bund und Land sich auch nach mehr als 50 Jahren gegenseitig die Zuständigkeit für einen Entschädigungsfall aus der Zeit des Nationalsozialismus zuschieben.
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FREIBURG. Seit mehr als 50 Jahren sind Behörden, Gerichte und Rechtsanwälte mit dem Fall Ilse Stamm und deren Tochter beschäftigt. Doch eine Entschädigung als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, als Insassin eines Konzentrationslagers - der Sachverhalt als solcher ist nie ernsthaft bestritten worden - haben weder ...