Ist der Hausmeister schuld?
Richter will Klägerin im Pflegeheim vernehmen / Angeklagter bestreitet den Vorfall.
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BAD SÄCKINGEN. Ein Hausmeister muss sich vor dem Amtsgericht Bad Säckingen wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, sich im Februar dieses Jahres gegen den Willen einer Mieterin Zugang zu deren Wohnung in Bad Säckingen verschafft zu haben, indem er sie beiseite geschoben habe. Dabei soll die 79-Jährige gestürzt sein und sich einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen haben. Danach habe er die hilflose Frau sich selbst überlassen. Der 60 Jahre alte Angeklagte bestreitet den Vorfall.
Eine Zeugin, die damals in der Wohnung unter der 79-Jährigen wohnte, erzählte, dass sie bereits am frühen Morgen gegen halb sieben einen lauten Streit zwischen der alten Dame und dem Hausmeister habe hören können, wobei es auch ...