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Hagen Wlaschny Foto: Daniel Gramespacher
LÖRRACH. Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 entschieden, dass sich Mieter ebenso auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes berufen können wie die Vermieter. Damit schien der Mieter auf Augenhöhe mit dem Vermieter. Deshalb benötigt der Vermieter einen guten Grund für seine Kündigung. Der mit Abstand häufigster Anlass ist ...