"Wer verliebt sich schon in einen Binnenmarkt?": Vor 50 Jahren wurde die Europäische Kulturkonvention beschlossen / Von Michael Marschall von Bieberstein.
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J ede Vertragspartei trifft geeignete Maßnahmen zum Schutz und zur Mehrung ihres Beitrages zum gemeinsamen kulturellen Erbe Europas. Jede Vertragspartei wird, soweit wie möglich: a) bei ihren Staatsangehörigen das Studium der Sprachen, der Geschichte und der Zivilisation der andern Vertragsparteien fördern. b) bestrebt sein, das Studium ihrer Sprache oder Sprachen, ihrer Geschichte und ihrer Zivilisation im Gebiet der andern Vertragsparteien zu fördern. Jede Vertragspartei betrachtet die europäischen Kulturgüter, die sich unter ihrer Kontrolle befinden, als Bestandteil des gemeinsamen europäischen kulturellen Erbes, trifft die erforderlichen Maßnahmen zu ihrem Schutz und erleichtert den Zugang zu ihnen." ...