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GRAFENHAUSEN/WALDSHUT (csi). Wegen Betruges und Beleidigung war ein 46-Jähriger im April 2011 vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden. 60 Tagessätze zu je 10 Euro lautete das Urteil gegen seine 32-jährige Ehefrau, die sich ebenfalls wegen ...