Im Alter selbstbestimmt
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können helfen, im Sinne von Betroffenen zu handeln.
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BAD SÄCKINGEN (wei). "Was tun, wenn es nicht mehr geht?" Mit dieser Frage umschrieb der Seniorenrat der Stadt ein aktuelles, aber schwieriges Thema und lud in den Saal der Klinik St. Marienhaus zu einem Vortrag über die gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit Annerose Schöke, Richterin am Amtsgericht Bad Säckingen.
"Am liebsten wollen wir 101 Jahre alt werden, dabei kerngesund bleiben und zum Schluss tot umfallen", sagte die Richterin zu Beginn der gut besuchten Veranstaltung. Doch nicht jedem sei gegeben, bis zum Lebensende in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte und damit ...