Höhere Steuern für unbebautes Land
Durch die Grundsteuerreform werden Eigentümer mit viel unbebauter Fläche 2025 auch in St. Blasien höher besteuert. Hier erhöht sich der Hebesatz für die Grundsteuer B von 420 Prozent (v. H.) im Vorjahr auf 760 v. H.
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Die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bleibt wie im Vorjahr bei 550 v.H. Auch die Gewerbesteuer, die ebenfalls in der Hebesatzsatzung geregelt ist, bleibt unverändert. Erhöht wird dagegen der Hebesatz für die Grundsteuer B von 420 v.H. im Vorjahr auf 760 v.H im Jahr 2025. In der Diskussion kam Kritik an der Reform auf. So gab Frank Defrenne zu bedenken, das die Reform letztendlich zur Folge habe, dass das Leben auf dem Land teurer werde.
Das Gremium verabschiedete die aktuellen Hebesätze einstimmig.
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