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Höhere Steuern für unbebautes Land

Durch die Grundsteuerreform werden Eigentümer mit viel unbebauter Fläche 2025 auch in St. Blasien höher besteuert. Hier erhöht sich der Hebesatz für die Grundsteuer B von 420 Prozent (v. H.) im Vorjahr auf 760 v. H.  

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Mit der Grundsteuerreform solle der politische Wille im Land umgesetzt werden, dass Grundstücke stärker bebaut werden sollen, erläuterte Bürgermeister Probst eingangs des Tagesordnungspunkts zur Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer. Daher soll unbebaute Fläche stärker besteuert werden als bebaute. Eigenheimbesitzer mit großen Gärten zum Beispiel müssen mehr Grundsteuer bezahlen, Besitzer von kleinen Grundstücken oder von Grundstücken mit verdichteter Bebauung zahlen weniger. Dabei sollen, so Probst, die Hebesätze so festgesetzt werden, dass die Einnahmen der Kommunen durch Grundsteuer konstant bleiben. Es gehe also nicht darum, dass die Stadt auf Kosten von Eigentümerinnen und Eigentümern ihre finanzielle Lage verbessern wolle, es handle sich um eine Umverteilung.

Die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bleibt wie im Vorjahr bei 550 v.H. Auch die Gewerbesteuer, die ebenfalls in der Hebesatzsatzung geregelt ist, bleibt unverändert. Erhöht wird dagegen der Hebesatz für die Grundsteuer B von 420 v.H. im Vorjahr auf 760 v.H im Jahr 2025. In der Diskussion kam Kritik an der Reform auf. So gab Frank Defrenne zu bedenken, das die Reform letztendlich zur Folge habe, dass das Leben auf dem Land teurer werde.

Das Gremium verabschiedete die aktuellen Hebesätze einstimmig.

Ressort: St. Blasien

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 14. November 2024: PDF-Version herunterladen

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