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Grundsteuer führt zu einer Umverteilung

Hagen Späth
  • Fr, 20. September 2024
    Neuried

     

Wie die neue Grundsteuer aussehen könnte, ist im Gemeinderat Neuried vorgestellt worden. Es wird Verlierer und Gewinner geben – am stärksten könnten landwirtschaftliche Betriebe auf großen Grundstücken betroffen sein.

Kämmerer Andreas Delfosse erstellte mehrere Tabellen, um in der Gemeinderatssitzung aufzuzeigen, wie sich die Grundsteuerreform auf die einzelnen Eigentümer auswirken könnte – mit unterschiedlichen Hebesätzen als Grundlage. "Es wird tatsächlich zu einer Umverteilung kommen", lautete sein Fazit. Es werde Gewinner und Verlierer geben. Und das sei nicht nur von der Höhe des neuen Hebesatzes abhängig, auf die sich der Gemeinderat in der nächsten Sitzung im Oktober einigen werde. Auch Bodenrichtwert und Grundstücksfläche sind in der Berechnung der Grundsteuer maßgebend.

Delfosse erläuterte, dass die eingeräumte Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Grundsteuer B, um die es hier geht, Ende des Jahres ausläuft. Baden-Württemberg habe sich für jene Lösung entschieden, bei der die Bebauung des Grundstücks keine Rolle spielt, sondern nur die Fläche zählt.

Darüber hinaus gebe es die Forderung, dass die Gemeinden mit der neuen Regelung nicht mehr Grundsteuer einnehmen als bislang. Die Gemeinde erhebe derzeit für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 330 v. H. (von Hundert) und werde bis Ende des Jahres Einnahmen in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro erzielen.

Das kürzlich veröffentlichte Transparenzregister empfehle für Neuried einen künftigen Hebesatz irgendwo zwischen 200 und 245 v. H. Bei einem Hebesatz von weit unter 250 v. H. würde aber das Gesamtaufkommen der Einnahmen weit unter den bisherigen Einnahmen liegen. Deshalb lautete des Kämmerers Vorhersage: "Der Hebesatz wird deutlich sinken, wenn auch nicht so viel." Für unbebaute baureife Grundstücke könne jede Gemeinde künftig zusätzlich eine neue Grundsteuer C einführen, als Anreiz, um solche Grundstücke zu bebauen und schneller den hohen Bedarf an Wohnraum zu decken.

Delfosse hatte verschiedene Varianten berechnet, je nach Größe des Grundstücks und für verschiedene Hebesätze im Vergleich zum derzeit noch geltenden. Dabei zeigten sich deutliche Verschiebungen, die er mit konkreten Beispielen aufzeigt (siehe Grafik). So bezahlt ein Grundbesitzer für ein etwa 600 Quadratmeter großes Grundstück, das mit einem relativ neuen Haus bebaut ist, derzeit 463 Euro Grundsteuer. Künftig könnten es etwa bei einem möglichen Hebesatz von 250 v. H. nur noch 334 Euro sein.

Dagegen gehöre ein Eigentümer eines älteren Hauses (Baujahr 1950 bis 1960) auf einem Grundstück mit etwa 800 Quadratmeter Fläche zu den Verlierern der Reform. Derzeit zahle er noch knappe 62 Euro Steuer, bei einem angenommenen Hebesatz von 250 v. H. müsse er künftig fast 346 Euro bezahlen.

Erheblich wirke sich die Reform auch auf die Gewerbe- und Industriebetriebe aus. Beide Sektoren profitieren immens. Bezahle ein Gewerbebetrieb mit einer Fläche von knapp 1400 Quadratmeter derzeit noch eine Grundsteuer in Höhe von 765 Euro, könnten es künftig bei einem Hebesatz von 250 v. H. nur noch 526 Euro sein. Noch drastischer werde es bei den Industrieflächen aussehen: Bezahle derzeit ein Betrieb mit einer Größe von etwa 100.000 Quadratmeter Fläche knapp 47.000 Euro Grundsteuer, müsse er bei einem Hebesatz von 250 v. H. künftig nur noch mit etwas über 20.000 Euro rechnen.

Thomas Eble (FWV) sah die größten Verlierer dieser Reform in den landwirtschaftlichen Betrieben und Höfen mit einem hohen Anteil an Freiland und Gärten. Für Neuried sei das ein großer Nachteil, weil es viele große Grundstücke gebe: "Ich bin mir sicher, dass das unser Ortsbild erheblich verändern wird."

Ein Dossier zum Thema finden Sie unter mehr.bz/grundsteuerreform

Ressort: Neuried

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 20. September 2024: PDF-Version herunterladen

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