BGH-Urteil

Geld für Ex-Sicherungsverwahrte

Bundesgerichtshof verurteilt Baden-Württemberg, ehemalige Insassen der Freiburger Vollzugsanstalt zu entschädigen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KARLSRUHE. Wer rechtswidrig in Sicherungsverwahrung saß, hat Anspruch auf Schadensersatz. Das hat an diesem Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in vier Pilotfällen aus Freiburg entschieden. Die Kläger bekommen zwischen 49 000 und 73 000 Euro. Zahlen muss das Land Baden-Württemberg, nicht der Bund.

Geklagt hatten vier Straftäter, die heute etwa zwischen 57 und 67 Jahre alt sind. Sie waren vor Jahrzehnten wegen schwerer Sexualdelikte zu langjährigen Freiheitsstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Ihre ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Wolfgang Ball, Wendt Nassall, Helmut Kohl

Weitere Artikel