BGH-Urteil
Geld für Ex-Sicherungsverwahrte
Bundesgerichtshof verurteilt Baden-Württemberg, ehemalige Insassen der Freiburger Vollzugsanstalt zu entschädigen.
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KARLSRUHE. Wer rechtswidrig in Sicherungsverwahrung saß, hat Anspruch auf Schadensersatz. Das hat an diesem Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in vier Pilotfällen aus Freiburg entschieden. Die Kläger bekommen zwischen 49 000 und 73 000 Euro. Zahlen muss das Land Baden-Württemberg, nicht der Bund.
Geklagt hatten vier Straftäter, die heute etwa zwischen 57 und 67 Jahre alt sind. Sie waren vor Jahrzehnten wegen schwerer Sexualdelikte zu langjährigen Freiheitsstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Ihre ...