50-Jähriger hatte im März seine Frau erstochen
Fünf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe
Die Strafkammer am Landgericht Freiburg hat einen 50-jährigen Angeklagten aus Haltingen zu fünf Jahren und neun Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt. Er hatte am 9. März dieses Jahres seine 47-Jährige Ehefrau im Beisein der Kinder erstochen.
Di, 9. Sep 2008, 13:39 Uhr
Weil am Rhein
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
"Manchmal scheint das, was man in den Akten liest, überhaupt nicht zu dem Menschen zu passen, der auf der Anklagebank sitzt", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Zuvor hatte die Strafkammer am Landgericht Freiburg einen 50-jährigen Angeklagten aus Haltingen zu fünf Jahren und neun Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt, weil er am 9. März 2008 seine 47-Jährige Ehefrau in der Küche der Wohnung im Beisein der Kinder erstochen hatte.
Ruhig und freundlich zeigt sich der nicht vorbestrafte Angeklagte während des Prozesses, er folgt aufmerksam der Verhandlung, lächelt manchmal oder schüttelt leicht den Kopf. Bei den Arbeitskollegen galt der Lokomotivführer als gewissenhaft und ...