Fünf Jahre Haft für Bankkaufmann
Gericht stuft die 122 Untreuefälle als "besonders schwer" ein / Sparkassenverband soll zivilrechtliche Verantwortung prüfen.
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LAHR. Das Urteil ist gesprochen: Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg hat gestern den 46-jährigen ehemaligen Firmenkundenberater der Sparkasse Lahr-Ettenheim zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt.
Derweil hat OB Müller in seiner Eigenschaft als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse den Sparkassenverband mit der Prüfung beauftragt, inwieweit die Spielbank, ehemalige und derzeitige Mitglieder des Sparkassenvorstands sowie Mitarbeiter ...