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Freispruch: Tätlichkeit bleibt unbewiesen

Dass beim Public Viewing in St. Blasien "zwei aneinander gerieten" ist bezeugt – ob es aber eine körperliche Attacke gab, ist nicht mehr zu ermitteln.  

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ST. BLASIEN. Erleichtert verließ ein 30-jähriger Angeklagter das Amtsgericht St. Blasien, vor dem er sich wegen Körperverletzung verantworten musste. Nach dem Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) hatte Richterin Ulrike Holler-Welz den Fachinformatiker freigesprochen. Denn letztlich ließ sich nicht zweifelsfrei feststellen, was sich nach dem Europameisterschaftsfinale im Kurpark in St. Blasien ereignet hatte.

Public Viewing war am Abend des Europameisterschaftsfinales Ende Juni in Kurgarten in St. Blasien angesagt. Sowohl der Angeklagte als auch der Geschädigte hatten sich das Spiel in dem Zelt angesehen. Was nach Spielende geschah, schilderten die beiden allerdings ...

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