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Frau kommt mit Auto von der Straße ab – Strafe beträgt 500 Euro

Gericht kann nicht nachweisen, dass Alkohol die Ursache des Unfalls war / 22-Jährige gibt an, erst danach Wodka getrunken zu haben.  

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. Vor dem Amtsgericht Bad Säckingen musste sich eine 22 Jahre alte Angeklagte wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verantworten. Verurteilt wurde sie lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit. Das Urteil lautete: 500 Euro Geldbuße wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit mindestens 0,5 ...

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