Account/Login

Ermahnung von Alfons Gern war rechtswidrig

  • Fr, 06. Dezember 2002
    Lahr

     

Stadtrechtsdirektor wehrte sich mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht gegen förmliche "Missbilligung" des Oberbürgermeisters / "Besorgnis der Befangenheit".

LAHR. Die von Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller am 21. Januar 2002 nach diversen Streitigkeiten gegen Stadtrechtsdirektor Alfons Gern ausgesprochene förmliche "Missbilligung", sprich Ermahnung, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg jetzt entschieden. Es lägen Gründe vor, die geeignet seien, Misstrauen gegen die unparteiische Amtsausübung des Oberbürgermeisters zu hegen.

Dies teilten gestern Professor Alfons Gern und dessen Anwalt Andreas Estenfeld mit. Im Januar hatte OB Müller die förmliche Ermahnung ausgesprochen, nachdem es zuvor schon zwischen ihm und Gern zu Umstimmigkeiten gekommen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel