Ermahnung von Alfons Gern war rechtswidrig
Stadtrechtsdirektor wehrte sich mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht gegen förmliche "Missbilligung" des Oberbürgermeisters / "Besorgnis der Befangenheit".
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LAHR. Die von Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller am 21. Januar 2002 nach diversen Streitigkeiten gegen Stadtrechtsdirektor Alfons Gern ausgesprochene förmliche "Missbilligung", sprich Ermahnung, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg jetzt entschieden. Es lägen Gründe vor, die geeignet seien, Misstrauen gegen die unparteiische Amtsausübung des Oberbürgermeisters zu hegen.
Dies teilten gestern Professor Alfons Gern und dessen Anwalt Andreas Estenfeld mit. Im Januar hatte OB Müller die förmliche Ermahnung ausgesprochen, nachdem es zuvor schon zwischen ihm und Gern zu Umstimmigkeiten gekommen ...