Erlaubt ist nur, was nötig ist
Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen informieren die Bürger.
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RHEINFELDEN / GRENZACH-WYHLEN. Die Fußgängerzone ist am Mittwoch deutlich leerer als sonst. Grund dafür ist die neue Verfügung des Landes, dass Geschäfte, die nicht Lebensmittel oder andere systemrelevanten Waren verkaufen, nicht mehr geöffnet haben dürfen. Restaurants dürfen nur von 6 bis 18 Uhr Gäste empfangen und das auch nur, wenn sie den Mindestabstand zwischen den Tischen gewährleisten können. Die Eisdielen mussten ganz schließen, auch ein Straßenverkauf ist nicht möglich. Ein Überblick.
RHEINFELDENDie am Dienstagabend von der Landesregierung erlassene Verordnung gilt ab sofort auch für Rheinfelden. "Die Verordnung des Landes schränkt sowohl das private als auch das öffentliche Leben in den kommenden Wochen stark ein. Erlaubt ist nur noch, was unbedingt nötig ist", heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Die Verwaltung begrüßt den Erlass der Verordnung durch die Landesregierung ausdrücklich. "Die nun geltende einheitliche Linie ist für alle Seiten – Verwaltungen, Bürger, Unternehmen und Geschäfte – eine Hilfe", sagt Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. ...