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In Deutschland haben die meisten Menschen einen Ausweis. In dem stehen nicht nur Name und Geburtsdatum, sondern notiert ist auch die Staatsangehörigkeit. Sie bestimmt, zu welchem Land man gehört. Wer einen deutschen Ausweis hat, hat also die deutsche Staatsangehörigkeit. Das bedeutet, dass man hier wählen darf oder Steuern zahlen muss. Wer dagegen aus der Türkei oder aus Syrien nach Deutschland kommt, hat türkische Ausweispapiere oder wie im Fall des Bürgerkriegslandes Syrien vielleicht gar keine Papiere. Leben Ausländer nun mehr als acht Jahre bei uns, sprechen Deutsch und können sich und ihre Familie selbst ernähren, dann können sie sich einbürgern lassen. Sie müssen dazu ihre frühere Staatsangehörigkeit aufgeben und erhalten dafür die deutsche. Außerdem müssen sie unsere wichtigsten Gesetze (das Grundgesetz) kennen und versprechen, diese einzuhalten. Und sie dürfen keine Straftat begangen haben. Den deutschen Ausweis bekommen sie in einem Festakt – denn eine neue Staatsangehörigkeit anzunehmen, ist etwas ganz Besonderes.
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