Um zu verhindern, dass sich das Coronavirus stark ausbreitet, und Schulen wegen Erkrankungen geschlossen werden müssen, hat die Landesregierung Regeln aufgestellt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
So darf jemand mit Anzeichen einer Covid-19-Erkrankung nicht mehr das Schulgelände betreten. Diese Anzeichen sind Fieber über 38 Grad, trockener Husten, und wenn man nicht mehr richtig riechen und schmecken kann. Dann sollte man beim Arzt einen Corona-Test machen. Auf das Ergebnis muss man zuhause warten. Ist es negativ, darf man wieder in die Schule, wenn man mindestens einen Tag fieberfrei war. Ist der Test positiv, wird das Gesundheitsamt automatisch informiert. Dieses erlässt Maßnahmen: Dazu gehört, dass Menschen, die engen Kontakt zu dem Erkrankten hatten, auch getestet werden und 14 Tage in Quarantäne gehen müssen. Sicherheitshalber wird die ganze Klasse nach Hause geschickt, denn in den Klassen müssen die Schüler ja keine Masken tragen und nicht auf den Abstand achten. Damit bei einem Corona-Fall nicht die ganze Schule schließt, sollt ihr möglichst nur mit den Kindern einer Klassenstufe zusammensein. Nach frühestens zehn Tagen kann ein positiv getestetes Kind wieder in die Schule gehen, es gilt nicht mehr als ansteckend.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
leider können Artikel, die älter als sechs Monate sind, nicht mehr kommentiert werden.
Die Kommentarfunktion dieses Artikels ist geschlossen.
Viele Grüße von Ihrer BZ