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Polizisten kann es passieren, dass sie wie am Sonntag in Lörrach vor eine sehr schwere Entscheidung gestellt werden. Eine Frau läuft bewaffnet durch ein Krankenhaus, schießt wahllos auf Leute, lässt sich nicht überreden aufzuhören und droht, weitere Menschen zu töten – was soll der Polizist machen? Soll er seine Pistole zücken und der Frau drohen? Soll er sogar schießen, wenn sie trotzdem weiter abdrückt? Das Gesetz erlaubt jedenfalls einem Polizisten zu schießen. Er darf die Frau mit einem Schuss in Arm oder Bein entwaffnen und ungefährlich machen – und selbst wenn dieser Schuss in Arm oder Bein daneben geht und er die Frau tötet, muss er nicht ins Gefängnis. Denn er hat Nothilfe geleistet. Weil er zu verhindern versucht hat, dass ein anderer Mensch durch einen Angriff gefährdet wurde. Das heißt aber nicht, dass jeder, der einen anderen beklaut, mit einer Pistole bedroht werden darf. Der Polizist durfte nur zur Pistole greifen und schießen, weil er jemanden anderen dadurch aus Lebensgefahr gerettet hat.
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