Erklär's mir: Was ist Nothilfe?

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Polizisten kann es passieren, dass sie wie am Sonntag in Lörrach vor eine sehr schwere Entscheidung gestellt werden. Eine Frau läuft bewaffnet durch ein Krankenhaus, schießt wahllos auf Leute, lässt sich nicht überreden aufzuhören und droht, weitere Menschen zu töten – was soll der Polizist machen? Soll er seine Pistole zücken und der Frau drohen? Soll er sogar schießen, wenn sie trotzdem weiter abdrückt? Das Gesetz erlaubt jedenfalls einem Polizisten zu schießen. Er darf die Frau mit einem Schuss in Arm oder Bein entwaffnen und ungefährlich machen – und selbst wenn dieser Schuss in Arm oder Bein daneben geht und er die Frau tötet, muss er nicht ins Gefängnis. Denn er hat Nothilfe geleistet. Weil er zu verhindern versucht hat, dass ein anderer Mensch durch einen Angriff gefährdet wurde. Das heißt aber nicht, dass jeder, der einen anderen beklaut, mit einer Pistole bedroht werden darf. Der Polizist durfte nur zur Pistole greifen und schießen, weil er jemanden anderen dadurch aus Lebensgefahr gerettet hat.

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel