Amtsgericht Lahr
Eine Pflegekraft soll in Lahr Heimbewohner beklaut haben
Ein Geldbeutel als Köder sollte den Angeklagten überführen, bisher konnte er aber nicht eindeutig als Täter identifiziert werden. Am 8. Juli werden deshalb weitere Zeugen befragt.
Do, 18. Jun 2020, 17:30 Uhr
Lahr
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Vermehrte Diebstähle bei Bewohnern und Mitarbeitern einer Seniorenwohnanlage in Lahr waren der Grund, der Sache mit einer Überwachungskamera auf den Grund zu gehen: Der Köder war ein Portemonnaie auf dem Zimmertisch eines Bewohners. Der junge Angeklagte war zuvor beschuldigt worden, einem Bewohner 30 Euro aus dem Geldbeutel gestohlen zu haben. Die Kündigung samt Hausverbot im Dezember folgten auf den Fuß. Eine Aussprache zwischen Vorgesetztem, Beschuldigtem und Polizei hatte keinen Beweis erbracht. "Ich habe nichts gestohlen", beteuerte der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht. In den Augen der Vorgesetzten und der Bewohner galt der junge Mann als "Liebling der Einrichtung", hieß es in der Verhandlung.
Der Flüchtling sei gerade dabei, die Duldung in Deutschland zu erwirken und sich ein polizeiliches Führungszeugnis ausstellen zu lassen. "Die Behörden arbeiten mehr als zögerlich", so Verteidiger Reinhard Kirpes. Gleichzeitig sei es dem Angeklagten nicht leicht gefallen, die erforderlichen Papiere zu besorgen. Kleinere Vorfälle mit der Polizei wurden von dem Mann nicht geleugnet.
Während der Zeugenbefragung war herauszuhören, dass sich der Angeklagte in permanenter Geldnot befand und vergeblich versucht habe, bei der Pflegedienstleiterin privat Geld zu leihen. Gleichzeitig hätten sich Bewohner und Mitarbeiter Ende vergangenen Jahres zunehmend über Diebstähle beklagt. Einmal seien es 200 Euro gewesen, die einem Bewohner fehlten, dann ein wertvolles Parfüm, schließlich 30 Euro aus einem Geldbeutel eines Bewohners. "Die Verunsicherung im Haus war groß", sagte die Heimleiterin im Zeugenstand.
Auf Anraten der Polizei sei in einem Zimmer eine Kamera installiert und ein Portemonnaie auf einem Tisch mit 100 Euro Inhalt platziert worden. Auf Videosequenzen, die dem Richter vorlagen, sei zu sehen gewesen, dass sich der Angeklagte an dem Geldbeutel zu schaffen machte. Es sei aber nicht sichtbar, dass er Geld daraus entnommen habe. "Es war noch alles drin", sagte ein Zeuge.
"Es geht bei dem Angeklagten um Hemd und Kragen", sagte der Verteidiger am Ende der zweistündigen Verhandlung. "Wir haben ihn nicht klar als Täter identifizieren können", meinte Richter Tim Richter. "Wir brauchen eine weitere Verhandlung, um dies klären zu können." Das Urteil wurde vertagt, dafür ein weiterer Verhandlungstag am 8. Juli angesetzt. Dann sollen weitere Zeugen befragt werden, wie der Mitarbeiter der Einrichtung, der die Kamera installiert hat.
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