Neue Ausweise benötigen ab Mai ein digitales Foto

Ab Mai werden Ausweise vom Lahrer Bürgerbüro nur noch mit einem digitalen Foto ausgestellt. Aufnahmen sind künftig direkt bei der Stadt möglich und sollen sechs Euro kosten. .  

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Ab Donnerstag, 1. Mai, dürfen Lichtbilder für neue Pass- und Ausweisdokumente nur noch in digitaler Form verwendet werden. Fotografen und Drogeriemärkte bieten die digitale Fotoerstellung in der Regel bereits an. Bald werden die Aufnahmen auch im Lahrer Bürgerbüro, in der Ausländerbehörde und in den Ortsverwaltungen möglich sein, teilt die Stadtverwaltung Lahr mit. Hintergrund der Änderung ist eine Neuregelung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), die die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und ausländerrechtlichen Dokumenten vereinfachen und sicherer machen soll.

Die schrittweise Ausstattung der Bürgerbüros und der Ausländerbehörden mit Lichtbildaufnahmegeräten der Bundesdruckerei habe bereits begonnen und werde voraussichtlich im Sommer abgeschlossen sein. Die Stadt Lahr habe die Ausstattung des Bürgerbüros, der Ortsverwaltungen und auch der Ausländerbehörde veranlasst. Liefertermine wurden bisher jedoch noch nicht genannt, teilt die Stadt weiter mit. Die Stadt Lahr kann digitale Lichtbilder aber trotzdem verarbeiten. Möchten Bürgerinnen und Bürger ihr Ausweisdokument beantragen, können sie das Lichtbild weiterhin bei Fotografen anfertigen lassen. Diese leiten das digitale Lichtbild ab Mai über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud der Behörde elektronisch zu. Hierfür haben sich nach Angaben des Cloud-Anbieters "Ringfoto" bundesweit bereits mehr als 3200 Fotodienstleister registriert.

Sobald der Stadt Lahr die Lichtbildaufnahmegeräte der Bundesdruckerei zur Verfügung stehen, werden bei der Fotoerstellung sechs Euro Gebühr pro Lichtbild fällig. Das Lichtbild kann bei gleichzeitiger Beantragung für mehrere Dokumente verwendet werden.

Aufgrund der umfangreichen Änderungen ist es den Kommunen erlaubt, in Ausnahmefällen bis zum 31. Juli weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren. Haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise bereits im April ein Lichtbild für ihre Beantragung anfertigen lassen, wird dieses noch akzeptiert.
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