Ein Unfall mit noch spürbaren Folgen
Geldstrafe für einen 22-Jährigen, der im April einen Auffahrunfall verursachte – an dessen Folgen die Geschädigte immer noch leidet
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ST. BLASIEN "Er ist kein rowdyhafter Verkehrsteilnehmer, die Sache ist eben dumm gelaufen", attestierte Richterin Ulrike Holler-Welz dem Angeklagten. Der junge Mann hatte einen Auffahrunfall verursacht, bei dem die Geschädigte nicht unerheblich verletzt wurde und musste sich deshalb wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. 15 Tagessätze zu je 25 Euro lautete das Urteil.
An einem Abend April befuhr der 22-jährige Arbeitslose die Landesstraße 115 aus Richtung Todtmoos kommend. In St. Blasien wollte er auf die Umgehungsstraße abbiegen. Vor ihm befand sich das Fahrzeug der Geschädigten. Diese ...