Donnerschlag und Binsenweisheit
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts über die Prüfung der hessischen Landtagswahl bleibt viel Spielraum für Interpretationen.
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KARLSRUHE. Die hessische Wahlprüfung bleibt spannend. Auch nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist offen, ob die Landtagswahl von 1999 annulliert werden kann. Dem hessischen Wahlprüfungsgericht wurden zwar gewisse Vorgaben gemacht, es bleibt ihm aber so viel Spielraum, dass noch nicht von einer Vorentscheidung gesprochen werden kann.
Klar ist jetzt zumindest, dass das Wahlprüfungsgericht weiterarbeiten kann, und zwar in seiner derzeitigen Besetzung. Die Regierung Koch hatte moniert, dass in dem Gremium neben zwei Berufsrichtern auch drei Abgeordnete ...