"Die Spitze des Eisbergs"

Busfahrer wird vom Amtsgericht zu 600 Euro Strafe verurteilt, weil er das Fahrgeld für sich behielt.  2 min

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LÖRRACH. Es ging nur um wenige Euro. Doch die Staatsanwaltschaft erblickte darin die Spitze eines Eisbergs, außerdem hielt sie den Fall für grundsätzlich bedeutsam. Weil er vier Fahrscheine nicht ausgestellt und das Fahrtgeld für sich behalten hat, wurde am Amtsgericht ein ehemaliger Busfahrer zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Zuvor hatte er beim Arbeitsgericht eine ordentliche Kündigung sowie 10 000 Euro Abfindung erstritten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte dennoch weiter und brachte den Fall vor Gericht.

Einer Frau, die am 15. September vergangenen Jahres in der Weinbrennerstraße in den Bus einstieg, den der Angeklagte lenkte, war während der Fahrt aufgefallen, dass der Fahrschein, den sie vom Fahrer erhalten hatte, gar nicht für die Strecke ausgestellt war, die sie fuhr. Bei ...

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Schlagworte: Harald Krohn

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