Die Richterin hat Zweifel
Dass der Angeklagte eine Siebenjährige küsste und streichelte, ist nicht erheblich: Freispruch.
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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Richterin Ulrike Schrage machte aus ihrem Herzen keine Mördergrube bei der Urteilsbegründung. Gerade hatte sie einen 41-jährigen Mann vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines siebenjährigen Mädchens freigesprochen. "Der gesunde Menschenverstand sagt einem eigentlich etwas anderes", merkte die Juristin an, aber sie könne sich "nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen".
Bei sexuellen Handlungen an Kindern müsse eine "Erheblichkeitsschwelle" erreicht werden, damit diese als Missbrauch strafbar sind. Der vorliegende Fall sei hier nicht im gesetzlich notwendigen Maß erheblich. Das Mädchen wollte im Mai in einem Reitstall eine Schnupperstunde nehmen. Die ...