Account/Login

Die Richterin hat Zweifel

Dass der Angeklagte eine Siebenjährige küsste und streichelte, ist nicht erheblich: Freispruch.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

TITISEE-NEUSTADT (zwi). Richterin Ulrike Schrage machte aus ihrem Herzen keine Mördergrube bei der Urteilsbegründung. Gerade hatte sie einen 41-jährigen Mann vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines siebenjährigen Mädchens freigesprochen. "Der gesunde Menschenverstand sagt einem eigentlich etwas anderes", merkte die Juristin an, aber sie könne sich "nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen".

Bei sexuellen Handlungen an Kindern müsse eine "Erheblichkeitsschwelle" erreicht werden, damit diese als Missbrauch strafbar sind. Der vorliegende Fall sei hier nicht im gesetzlich notwendigen Maß erheblich. Das Mädchen wollte im Mai in einem Reitstall eine Schnupperstunde nehmen. Die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel