Fundbüro

Fundsachenversteigerung in Neustadt: verkaufen oder verschrotten

Die Verwaltung Titisee-Neustadt lädt zur Fundsachenversteigerung ein. Versteigert werden Fahrräder, Schmuck, Uhren, technische Geräte und "Allerlei" wie Schuhe, Handtaschen oder eine Madonna mit Kind.  

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Die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt v... Interessierte Schmuck unter die Lupe.  | Foto: Thomas Biniossek
Die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt versteigerte Fundräder und Fundsachen, die sich im vergangenen halben Jahr im Fundbüro angesammelt hatten. Hier nehmen Interessierte Schmuck unter die Lupe. Foto: Thomas Biniossek
Es ist früher Samstagmorgen und rattenkalt, als Lothar Willmann, der Fachbereichsleiter Ordnungswesen der Stadtverwaltung, sowie seine Mitarbeiterinnen Gabi Hug, zuständig für das Fundbüro, und Diana Waldvogel die Versteigerung organisieren. Nach einer halbstündigen Besichtigung der Fundräder, Roller, einer Gehhilfe und einem Fahrradanhänger begrüßt Willmann als Auktionator gut zehn Gäste und beginnt mit dem Glockenschlag des Münsters mit dem Verkauf der Fahrräder.

Nachdem Willmann die Regularien der Versteigerung erläutert hat, steigt der Fachmann je nach Zustand der Räder in Ein- beziehungsweise Fünf-Euro-Schritten in die Versteigerung ein. "Wir übernehmen keine Garantien für den Zustand der Räder, gekauft wird nach Augenschein", sagt er und macht zudem klar, dass die Räder an den Meistbietenden nur gegen Barzahlung abgegeben werden.

Unverkäufliche Räder? Die kommen auf den Schrott

Nun, ganz so viel Geld kommt bei der Räderversteigerung nicht zusammen, einige Räder gehen für einen Euro weg, das beste Rad bringt immerhin 60 Euro, weil drei Interessenten sich gegenseitig hochtreiben. Und eine Käuferin hat gleich fünf Fahrräder für kleines Geld ersteigert. "Ich habe einige Nichten und Neffen, denen ich diese Räder anbiete. Und wenn nicht, werde ich sie demnächst auf einem Fahrradflohmarkt verkaufen", sagt sie lachend. Vier der 17 Räder finden selbst beim Angebot von einem Euro keinen Käufer, und auch den ziemlich heruntergekommenen Fahrradanhänger und den Rollator will niemand haben. "Die kommen nun auf den Schrott", sagt Willmann.

Deutlich größer ist das Interesse an den weiteren Fundsachen, die im Sitzungssaal des Rathauses auf Tischen nummeriert ausgelegt sind. Die Tische sind dicht umlagert. Vor allem die rund 50 Schmucksachen und 20 Uhren finden besondere Beachtung. Interessierte haben eine halbe Stunde Zeit, die Wertgegenstände unter die Lupe zu nehmen. Einige der etwa 40 Besucher haben Lupen mitgebracht, um die kleinen Gravuren mit dem angegebenen Gold- und Silbergehalt bei Ringen, Arm- und Halsketten und Ringen entziffern zu können.

Exakt eine Stunde nach Versteigerungsbeginn mit den Fahrrädern, ruft Lothar Willmann dann um 10 Uhr das erste Angebot auf. "Hier die Nummer eins, ein Goldkettchen mit einem Herzchen", sagt er und fragt in die Runde, wer dieses Kettchen für fünf Euro haben möchte. Ein Käufer meldet sich, ein zweiter bietet sechs Euro, ein dritter sieben Euro. Für zwölf Euro geht es an den ersten Bieter.

Eine Ehering mit Diamanten von 1999 für 225 Euro

Über eine Stunde benötigt der Auktionator, um nur den Tisch mit den Schmucksachen an den Mann beziehungsweise die Frau zu bringen. Ein Ring bringt der Stadtkasse gerade mal zwei Euro, eine Halskette dann aber 45 Euro. Zwei Wertgegenstände haben es den "semi-professionellen" Bietern geradezu angetan. Eine Goldkette wird von einem Mann für 200 Euro ersteigert, ein Ehering mit drei kleinen Diamanten, in dem das Hochzeitsdatum von 1999 eingraviert ist, bringt es gar auf 225 Euro.

Nicht alles, was aus dem Fundbüro kommt, darunter ein Tennisschläger, Kopfhörer oder Taschen sowie ein neues Paar Wanderstiefel, findet einen Käufer. Für die meisten Sachen erfolgt der Zuschlag in der Preisspanne zwischen einem und 20 Euro. "Wir wissen nicht, was die Gegenstände tatsächlich für einen Wert haben", sagt der Bereichsleiter. Deshalb gab es die Überlegung, die Dinge schätzen zu lassen. "Aber es steht zu befürchten, dass die Wertsachen letztlich bei der Versteigerung weniger Geld erbringen, als solch eine Schätzung kosten würde", sagt Willmann.

122 Gegenstände kamen am Samstag unter den Hammer. Willmann erklärt die Regeln: "Das erste Zugriffsrecht hat natürlich derjenige, der diesen Gegenstand verloren hat. Das zweite Zugriffsrecht hat der Finder nach einem halben Jahr der Aufbewahrung durch das Fundbüro. Wird das Fundstück durch den Finder nicht abgeholt, muss es nach geltender Rechtslage öffentlich versteigert werden."
Schlagworte: Lothar Willmann, Diana Waldvogel, Gabi Hug
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