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Der Richter würdigt die Zeitzeugen

Mit Hilfe der Kronzeugenregelung kann der ehemalige Terrorist Hans-Joachim Klein im Jahr 2004 wieder freigelassen werden.  

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FRANKFURT/MAIN. Die großzügige Anwendung der Kronzeugenregelung hat dem Opec-Attentäter Hans-Joachim Klein am Donnerstag eine Haftstrafe von neun Jahren eingebracht. Das Frankfurter Landgericht verurteilte den 53-Jährigen am Donnerstag wegen gemeinschaftlich begangenen dreifachen Mordes, Mordversuchs und Geiselnahme bei dem über 25 Jahre zurückliegenden Anschlag auf die Ölministerkonferenz in Wien.

Die Kronzeugenregelung werde angewandt, so der Vorsitzende Richter Gehrke, weil Klein vor Anschlägen auf zwei jüdische Repräsentanten gewarnt, Tatbeteiligte des Opec-Überfalls benannt und zur Ergreifung ...

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