Der "Peter-Zwegat-Effekt"
Seit zehn Jahren berät der Lörracher Caritasverband Menschen mit Schulden und der Bedarf ist steigend
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LÖRRACH. Wer in Deutschland verschuldet ist, hat seit 1999 die Möglichkeit, eine Verbraucherinsolvenz anzumelden – und ist nach sechs Jahren schuldenfrei. Davor hatten die Gläubiger das Recht, ihre Schulden noch nach 30 Jahren einzufordern. Die Aktionswoche "10 Jahre Verbraucherinsolvenz" erinnerte dieser Tage an die Gesetzesänderung von 1999 und die Kreisverwaltung legt nun am Mittwoch im Sozialausschuss des Kreistags noch einen Sachstandsbericht zur Lage der Schuldnerberatung im Kreis vor.
Diese Schuldnerberatungen sind in der Regel die ersten Anlaufstellen für verschuldete Menschen. Hier werden die Schuldner zunächst zu ihrer rechtlichen Situation aufgeklärt und es wird geprüft, wie ernst der Wille zum Anmelden einer Insolvenz ist. Mit ...