Der Ort will keine Spielhölle
Mit einer Gestaltungssatzung will auch Dittishausen die Nutzung der Gebäude im Ortskern regeln.
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LÖFFINGEN-DITTISHAUSEN. Mit einer Gestaltungssatzung will auch der Ortschaftsrat Dittishausen mehr Einfluss auf die Nutzung von Gebäuden innerhalb des Ortskerns haben. Während in den Ferienhaussiedlungen und im Gewerbegebiet Bebauungspläne regeln, wie die Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen, gibt es im Innerortsbereich keine klaren Regelungen.
Ausschlaggebend für den Erlass innerörtlicher Bebauungspläne war die geplante Einrichtung einer weiteren Spielothek in Löffingen, die mit einer vom Gemeinderat erlassenen Veränderungssperre vorläufig auf Eis ...