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Die Gebäude des neuen Friedhofs der Stadt Lahr wurden vom Regierungspräsidium Freiburg als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gemäß § 12 Denkmalschutzgesetz in das Denkmalbuch eingetragen. Der 1903 geplante und bis Ende 1905 ausgeführte Gebäudekomplex wird wie folgt beschrieben: "Bemerkenswerte, sehr ausgedehnte Anlage, die an ein mittelalterliches Kloster erinnert. Der zweigeschossige Bau mit Fachwerkobergeschoss und hohem Walmdach ist durch einen Torbau mit der Kapelle verbunden, an die sich im rechten Winkel nach Süden ein eingeschossiger Flügel anschließt. An diesen Trakt schließt sich im Westen ein kleiner ...