Rauschmittel

Der Handel mit Cannabis wird hart bestraft – wie zwei Fälle am Amtsgericht Lörrach zeigen

BZ-Abo Konsum und Besitz von Cannabis sind teilweise legalisiert. Damit zu handeln, zieht aber nach wie vor empfindliche Strafen nach sich. Das zeigen zwei aktuelle Gerichtsfälle am Amtsgericht Lörrach.  

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Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich haben, bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren und bis zu drei Pflanzen zum Eigenkonsum zu Hause anbauen. Der Handel mit Cannabis ist allerdings nach wie vor verboten und zieht bei größeren Mengen schwere Strafen nach sich, wie zwei Männer jetzt am Amtsgericht Lörrach erfahren mussten. Ein 25-jähriger ...

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Schlagworte: Brigitta Stückrath, Thomas Müller

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