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Datendiebstahl war nicht nachzuweisen

BZ-Plus Im Prozess um möglicherweise gestohlene Firmendaten hat das Amtsgericht Offenburg das Verfahren eingestellt.  

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Die Richter schlossen Verrat von Geschäftsgeheimnissen nicht aus.  | Foto: Jens Büttner
Die Richter schlossen Verrat von Geschäftsgeheimnissen nicht aus. Foto: Jens Büttner
. Das Amtsgericht Offenburg konnte einem Paar beim Ausscheiden aus einer Ortenauer Firma und der Gründung eines eigenen Unternehmens in derselben Branche keine mutwillige unrechtmäßige Verwendung ...

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