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Seit November sind Ein-Euro-GmbH’s erlaubt

Chance für Kleinkaufleute und Handwerke"

In den vergangenen Wochen mehren sich die Veröffentlichungen im Handelsregister, mit denen die Gründung einer "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" mitgeteilt wird. Dabei handelt es sich auch um eine "Mini-GmbH" oder um eine "Ein-Euro-GmbH".  

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Michael Jürgenmeyer  | Foto: Heidi Foessel
Michael Jürgenmeyer Foto: Heidi Foessel
Was es mit dieser neuen Form auf sich hat, darüber sprach BZ-Redakteur Bruno Kohlmeyer mit Rechtsanwalt Dr. Michael Jürgenmeyer.
BZ: Herr Jürgenmeyer, was ist eigentlich die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft und welche Besonderheiten zeichnen sie aus?
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