Bezahlung weit unter Mindestlohn
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Auch die Beschäftigte in einem Kehler Restaurant hatte dessen Geschäftsführerin nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Auch sie erwartet zwei Ermittlungsverfahren. Ein weiteres kommt hinzu, da die Angestellte angegeben hatte, lediglich 8,50 Euro je Arbeitsstunde, also weit unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes, zu verdienen. Und schließlich war der ausländische Geschäftsführer eines Restaurants in Haslach nicht in der Lage, für sich selbst einen deutschen Aufenthaltstitel vorzuweisen. Hierfür muss er sich nun verantworten.