Bezahlung weit unter Mindestlohn

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Noch in den letzten Tagen des Monats Februar haben Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei drei Gastronomen im Ortenaukreis Unstimmigkeiten festgestellt: In einem asiatischen Restaurant kontrollierten die Beamten einen angestellten vietnamesischen Staatsbürger, der sich ausschließlich zu touristischen Zwecken in Irland hätte aufhalten dürfen. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet, gegen seinen Arbeitgeber wegen unerlaubter Beschäftigung eines Ausländers sowie eines Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht gegenüber der Sozialkasse.

Auch die Beschäftigte in einem Kehler Restaurant hatte dessen Geschäftsführerin nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Auch sie erwartet zwei Ermittlungsverfahren. Ein weiteres kommt hinzu, da die Angestellte angegeben hatte, lediglich 8,50 Euro je Arbeitsstunde, also weit unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes, zu verdienen. Und schließlich war der ausländische Geschäftsführer eines Restaurants in Haslach nicht in der Lage, für sich selbst einen deutschen Aufenthaltstitel vorzuweisen. Hierfür muss er sich nun verantworten.
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