Bewährungsstrafe für Unternehmerin, die zu wenig Sozialabgaben gezahlt hatte
Sie hatte Prospektverteiler beschäftigt – und diese nicht richtig angemeldet: Jetzt wurde eine 52-Jährige aus einer Freiburger Umlandgemeinde zu einer elfmonatiger Bewährungsstrafe verurteilt.
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Wer als Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht bei den Sozialkassen anmeldet oder unrichtige Angaben macht, der macht sich wegen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt strafbar. Eine Unternehmerin aus einer Umlandgemeinde Freiburgs hatte zwischen Dezember 2014 und November 2017 ...