Account/Login

Amtsgericht Freiburg

Bewährungsstrafe für Unternehmerin, die zu wenig Sozialabgaben gezahlt hatte

BZ-Plus Sie hatte Prospektverteiler beschäftigt – und diese nicht richtig angemeldet: Jetzt wurde eine 52-Jährige aus einer Freiburger Umlandgemeinde zu einer elfmonatiger Bewährungsstrafe verurteilt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Sache kam ins Rollen, als eine Pol...reife Prospektverteiler kontrollierte.  | Foto: Carlotta Huber
Die Sache kam ins Rollen, als eine Polizeistreife Prospektverteiler kontrollierte. Foto: Carlotta Huber
Wer als Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht bei den Sozialkassen anmeldet oder unrichtige Angaben macht, der macht sich wegen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt strafbar. Eine Unternehmerin aus einer Umlandgemeinde Freiburgs hatte zwischen Dezember 2014 und November 2017 ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel