Ausgrenzung wird bestraft

Mann muss 1000 Euro Entschädigung zahlen, weil er Afrikaner bei Wohnungssuche diskriminierte.  

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Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung.  | Foto: Michael Bamberger
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung. Foto: Michael Bamberger

AUGSBURG (dpa). Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund beklagen sich häufig über Ausgrenzungen bei der Wohnungssuche. Über einen Fall, bei dem der Vermieter mit seinem Inserat Nicht-Deutsche diskriminiert hat, hat am Dienstag das Amtsgericht Augsburg entschieden. Der Wohnungseigentümer muss 1000 Euro Entschädigung an einen aus Burkina Faso stammenden Interessenten zahlen. Zudem darf der Mann nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben, wonach er nur "an Deutsche" vermiete. Ansonsten droht ihm ein hohes Ordnungsgeld.

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Schlagworte: Andreas Roth

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