Aus sexueller Nötigung wird eine Beleidigung
Bewährungsstrafe für einen wegen versuchter Vergewaltigungen vorbestraften Bad Säckinger / Junge Frau war zuvor schon einmal Opfer einer Vergewaltigung.
BAD SÄCKINGEN / WALDSHUT. "Nur" wegen Beleidigung wurde ein 29-jähriger Bad Säckinger vom Landgericht Waldshut verurteilt: Die Anklage lautete ursprünglich noch auf sexuelle Nötigung. Die verhängte Strafe fiel mit fünf Monaten Gefängnis auf Bewährung dann allerdings recht "saftig" aus - und selbst da hatte der Angeklagte noch Glück, denn die Staatsanwaltschaft wollte eine Verurteilung ohne Bewährung.
Es nimmt sich recht "harmlos" aus, was dem Angeklagten zur Last gelegt wurde. Der soll in den frühen Morgenstunden eines Augusttages 1999 an der Bergseestraße in Bad Säckingen einer 24-Jährigen den Weg versperrt und beide Arme um deren Schulter gelegt ...