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Arbeitgeber muss Haftkosten zahlen

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Bei einer Routinekontrolle haben Zöllnerinnen und Zöllner laut Hauptzollamt Lörrach in einem asiatischen Restaurant in der Offenburger Innenstadt einen Mann angetroffen, der dort arbeitete, sich zunächst aber nicht ausweisen konnte. Nachdem er seine Identität mittels Ausweisfoto auf dem Mobiltelefon nachgewiesen hatte, stellten die Kontrollkräfte des Hauptzollamts Lörrach fest, dass gegen den Arbeitnehmer eine aktuelle Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung vorlag.

Der Mann war insofern dem Zoll jedoch kein Unbekannter, wie es in einer Mitteilung heißt. Bereits im Juni wurde er durch Kräfte des Hauptzollamts Koblenz kontrolliert. Daraufhin erhielt er von der zuständigen Ausländerbehörde eine vollziehbare Ausweisungsverfügung. Dieser kam er jedoch nicht nach. Es gelang ihm unterzutauchen und sich so der Ausweisung zu entziehen – bis zur Prüfung des asiatischen Restaurants. Die zuständige Ausländerbehörde bereitet nach Angaben des Hauptzollamtes mittlerweile die Abschiebung des Mannes vor, während sich dieser weiter in Abschiebehaft befindet. Die Kosten für die Haftunterbringung würden dem Arbeitgeber des Mannes in Rechnung gestellt.

Ressort: Offenburg

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mi, 13. November 2024: PDF-Version herunterladen

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