Prozess

Antrag auf Befangenheit gegen Gutachter hat Erfolg

Der Prozess um den gefährlichen Messerangriff gegen einen Schaffner geht weiter. Der ursprünglich bestellte psychiatrische Gutachter soll durch einen anderen Sachverständigen ersetzt werden.  

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Vergangenen Mai verletzte ein 27-Jähri...Schaffner im Zug bei Löffingen schwer.  | Foto: Markus Donner
Vergangenen Mai verletzte ein 27-Jähriger einen Schaffner im Zug bei Löffingen schwer. Foto: Markus Donner
Im Mai letzten Jahres wurde ein Zugbegleiter durch den Messerangriff eines Fahrgastes schwer verletzt. Der 27 Jahre alte Angeklagte, dem noch weitere Gewaltdelikte vorgeworfen werden, konnte bei einer Kontrolle keinen Fahrschein vorweisen. Deshalb beförderte ihn der Kontrolleur in Löffingen-Unadingen aus dem Zug, die Sache eskalierte (die BZ berichtete). Der Angeklagte befindet sich wegen psychischer Auffälligkeiten im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Emmendingen. Die Vorgeschichte und sein Verhalten während der mutmaßlichen Taten, gaben Anlass, schon während des Ermittlungsverfahrens einen Psychiater hinzuzuziehen. Der Facharzt für Psychiatrie erstellte in der Verhandlung vor der Großen Strafkammer des Freiburger Landgerichts sein Gutachten, das nun aber nicht verwertet werden kann.

Rechtsanwalt Holger Meier, der den Mann verteidigt, stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter, weil der das Schweigerecht missachtet habe. Der Arzt habe wiederholt Gespräche mit dem Beschuldigten zur Exploration geführt, obwohl der mehrfach geäußert habe, dass er keine Angaben machen wolle, begründete der Anwalt seinen Befangenheitsantrag. Zusätzlich hatte der Anwalt dem Sachverständigen schriftlich mitgeteilt, dass der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch mache. Bei dieser Sachlage erstellt ein Sachverständiger üblicherweise seine Expertise anhand der Akten. Dies habe er getan, beteuerte der Sachverständige in einer schriftlichen Stellungnahme, die Gespräche hätten nur zur "Abrundung und Ergänzung" seiner Expertise gedient. Den Vorwurf der Befangenheit wies er zurück.

Auch ein Sachverständiger muss das Schweigerecht respektieren

Die Strafkammer erachtete das Ablehnungsgesuch von Meier für begründet. Der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau erklärte, dass es ohne Bedeutung sei, ob eine tatsächliche Befangenheit vorliege oder nicht. Maßgeblich sei, ob ein Misstrauen des Beschuldigten gegen den Gutachter berechtigt erscheine. Dies sei bei der Sachlage zu bejahen. Auch ein Sachverständiger habe das Schweigerecht eines Beschuldigten zu respektieren, stellte der Vorsitzende Richter klar.

Die Kammer will sich nun bemühen, zeitnah einen neuen Sachverständigen zu beauftragen. Sollte dies aber nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen gelingen, müsste der Prozess ausgesetzt und noch ein Mal neu verhandelt werden. Vorerst sind jedoch weitere Termine bis Ende März angesetzt.
Schlagworte: Alexander Schöpsdau, Holger Meier
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