Angeklagter kam glimpflich davon
Gericht ließ Vorwurf der Vergewaltigung fallen / 19-Jähriger bekam lediglich eine Geldbuße auferlegt.
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OFFENBURG/KEHL. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung sowie einer weiteren vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung stand ein 19-jähriger Arbeiter aus Offenburg vor dem Jugendschöffengericht. Letztlich wurde er lediglich wegen Nötigung und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht verwarnt und zur Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung und Körperverletzung wurde er freigesprochen. Das Verfahren wegen der weiteren Anklagepunkte wurde eingestellt.
Auf die ursprüngliche Anzeige seiner gleichaltrigen Exfreundin, mit der er von November 2005 bis Oktober 2006 ein Verhältnis hatte, hatte die Staatsanwaltschaft schweres Geschütz aufgefahren: Während die Beziehung anfangs harmonisch war, seien im weiteren Verlauf ...